Erfahren Sie, welche Vorteile der KI-gestützte Fernsupport für Außendienstteams bietet

Besuchen Sie uns in San Diego auf der Field Service Next West
Sichern Sie sich Ihren Platz

Open-Source-Lizenzen

Vom Sightcall-Software-Client verwendete Bibliotheken

      • Avcodec-52.dll - LGPLv2.1

      • Avformat-52.dll - LGPLv2.1

      • Avutil-50.dll - LGPLv2.1

      • libgcc_s_dw2-1.dll - Ausnahme der GPLv3

      • libsofia_sip_ua.dll - LGPLv2.1

      • mingwm10.ll - Gemeingut

      • libiksemel.dll - LGPLv2.1

      • pacparser.dll - LGPLv3

      • pthreadGC2.dll - LGPLv2.1

      • pthreadVC2.dll - LGPLv2.1

      • QtCore4.dll - LGPLv2.1

      • QtGui4.dll - LGPLv2.1

      • swscale-0.dll - LGPLv2.1

      • LibZ - Zlib

      • LibHaru - Zlib

      • libvpx - WebMproject

      • libSRTP

      • openSSL

      • webRTC

      • libJpeg

      • Opus

      • UsrSctp

    GNU LESSER GENERAL PUBLIC LICENSE

    Version 2.1, Februar 1999

    Copyright (C) 1991, 1999 Free Software Foundation, Inc.
    51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301 USA
    Es ist jedem gestattet, wortwörtliche Kopien
    dieses Lizenzdokuments zu kopieren und zu verteilen, aber es darf nicht verändert werden.

    [Dies ist die erste veröffentlichte Version der Lesser GPL. Sie zählt auch
    als Nachfolger der GNU Library Public License, Version 2, daher
    die Versionsnummer 2.1.]

    Präambel

    Die Lizenzen für die meiste Software sind darauf ausgelegt, Ihnen die Freiheit zu nehmen, sie weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz dazu sollen die GNU General Public Licenses die Freiheit garantieren, freie Software weiterzugeben und zu verändern - um sicherzustellen, dass die Software für alle ihre Nutzer frei ist.

    Diese Lizenz, die Lesser General Public License, gilt für einige speziell ausgewiesene Softwarepakete - in der Regel Bibliotheken - der Free Software Foundation und anderer Autoren, die sich für ihre Verwendung entscheiden. Sie können sie ebenfalls verwenden, aber wir schlagen vor, dass Sie zunächst sorgfältig abwägen, ob diese Lizenz oder die gewöhnliche General Public License in einem bestimmten Fall die bessere Strategie ist, basierend auf den folgenden Erläuterungen.

    Wenn wir von freier Software sprechen, beziehen wir uns auf die Freiheit der Nutzung, nicht auf den Preis. Unsere Allgemeinen Öffentlichen Lizenzen sollen sicherstellen, dass Sie die Freiheit haben, Kopien freier Software zu verbreiten (und für diesen Service eine Gebühr zu erheben, wenn Sie dies wünschen); dass Sie den Quellcode erhalten oder ihn bekommen können, wenn Sie ihn benötigen; dass Sie die Software verändern und Teile davon in neuen freien Programmen verwenden können; und dass Sie darüber informiert werden, dass Sie diese Dinge tun können.

    Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen machen, die es den Vertreibern verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesen Einschränkungen ergeben sich für Sie bestimmte Pflichten, wenn Sie Kopien der Bibliothek verbreiten oder sie verändern.

    Wenn Sie zum Beispiel Kopien der Bibliothek verteilen, sei es kostenlos oder gegen eine Gebühr, müssen Sie den Empfängern alle Rechte einräumen, die wir Ihnen gegeben haben. Sie müssen dafür sorgen, dass auch sie den Quellcode erhalten oder erhalten können. Wenn Sie anderen Code mit der Bibliothek verknüpfen, müssen Sie den Empfängern vollständige Objektdateien zur Verfügung stellen, damit sie diese mit der Bibliothek verknüpfen können, nachdem sie Änderungen an der Bibliothek vorgenommen und diese neu kompiliert haben. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.

    Wir schützen Ihre Rechte mit einer zweistufigen Methode: (1) Wir stellen die Bibliothek urheberrechtlich zur Verfügung, und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen die rechtliche Erlaubnis gibt, die Bibliothek zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu verändern.

    Zum Schutz jedes Verteilers möchten wir klarstellen, dass es keine Garantie für die kostenlose Bibliothek gibt. Auch wenn die Bibliothek von jemand anderem geändert und weitergegeben wird, sollten die Empfänger wissen, dass es sich nicht um die Originalversion handelt, damit der Ruf des ursprünglichen Autors nicht durch Probleme beeinträchtigt wird, die von anderen eingebracht werden könnten.

    Schließlich stellen Softwarepatente eine ständige Bedrohung für die Existenz eines jeden freien Programms dar. Wir möchten sicherstellen, dass ein Unternehmen die Benutzer eines freien Programms nicht durch den Erwerb einer restriktiven Lizenz von einem Patentinhaber einschränken kann. Daher bestehen wir darauf, dass jede Patentlizenz, die für eine Version der Bibliothek erworben wird, mit der in dieser Lizenz festgelegten vollständigen Nutzungsfreiheit vereinbar sein muss.

    Die meiste GNU-Software, einschließlich einiger Bibliotheken, unterliegt der normalen GNU General Public License. Diese Lizenz, die GNU Lesser General Public License, gilt für bestimmte Bibliotheken und unterscheidet sich deutlich von der normalen General Public License. Wir verwenden diese Lizenz für bestimmte Bibliotheken, um das Einbinden dieser Bibliotheken in unfreie Programme zu ermöglichen.

    Wenn ein Programm mit einer Bibliothek verknüpft wird, sei es statisch oder unter Verwendung einer gemeinsam genutzten Bibliothek, ist die Kombination der beiden rechtlich gesehen ein kombiniertes Werk, ein Derivat der ursprünglichen Bibliothek. Die gewöhnliche General Public License erlaubt daher eine solche Verknüpfung nur, wenn die gesamte Kombination ihren Kriterien der Freiheit entspricht. Die Lesser General Public License erlaubt laxere Kriterien für die Verknüpfung von anderem Code mit der Bibliothek.

    Wir nennen diese Lizenz die "Lesser" General Public License, weil sie die Freiheit des Benutzers weniger schützt als die normale General Public License. Außerdem verschafft sie anderen Entwicklern freier Software einen geringeren Vorteil gegenüber konkurrierenden unfreien Programmen. Diese Nachteile sind der Grund, warum wir für viele Bibliotheken die gewöhnliche General Public License verwenden. Die Lesser-Lizenz bietet jedoch unter bestimmten Umständen Vorteile.

    In seltenen Fällen kann es zum Beispiel notwendig sein, die weitestgehende Verwendung einer bestimmten Bibliothek zu fördern, so dass sie zu einem De-facto-Standard wird. Um dies zu erreichen, muss es unfreien Programmen erlaubt werden, die Bibliothek zu verwenden. Ein häufigerer Fall ist, dass eine freie Bibliothek die gleiche Aufgabe erfüllt wie weit verbreitete unfreie Bibliotheken. In diesem Fall bringt es wenig, die freie Bibliothek nur auf freie Software zu beschränken, so dass wir die Lesser General Public License verwenden.

    In anderen Fällen ermöglicht die Erlaubnis, eine bestimmte Bibliothek in unfreien Programmen zu verwenden, einer größeren Anzahl von Menschen die Nutzung eines großen Teils der freien Software. Zum Beispiel ermöglicht die Erlaubnis, die GNU C-Bibliothek in unfreien Programmen zu verwenden, viel mehr Menschen, das gesamte GNU-Betriebssystem sowie seine Variante, das GNU/Linux-Betriebssystem, zu nutzen.

    Obwohl die Lesser General Public License die Freiheit der Benutzer weniger schützt, stellt sie doch sicher, dass der Benutzer eines Programms, das mit der Bibliothek verknüpft ist, die Freiheit und die Mittel hat, dieses Programm mit einer modifizierten Version der Bibliothek auszuführen.

    Die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung folgen. Achten Sie genau auf den Unterschied zwischen einem "Werk, das auf der Bibliothek basiert" und einem "Werk, das die Bibliothek verwendet". Ersteres enthält Code, der von der Bibliothek abgeleitet ist, während letzteres mit der Bibliothek kombiniert werden muss, damit es läuft.

    BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG UND VERÄNDERUNG

    Diese Lizenzvereinbarung gilt für jede Softwarebibliothek und jedes andere Programm, das einen Hinweis des Urheberrechtsinhabers oder einer anderen autorisierten Partei enthält, der besagt, dass es unter den Bedingungen dieser Lesser General Public License (auch "diese Lizenz" genannt) verbreitet werden darf. Jeder Lizenznehmer wird als "Sie" angesprochen.

    Eine "Bibliothek" ist eine Sammlung von Softwarefunktionen und/oder Daten, die so aufbereitet ist, dass sie mit Anwendungsprogrammen (die einige dieser Funktionen und Daten verwenden) verknüpft werden kann, um ausführbare Dateien zu bilden.

    Die "Bibliothek" bezieht sich im Folgenden auf jede derartige Softwarebibliothek oder jedes derartige Werk, das unter diesen Bedingungen verbreitet wurde. Ein "auf der Bibliothek basierendes Werk" bedeutet entweder die Bibliothek oder ein abgeleitetes Werk im Sinne des Urheberrechts, d. h. ein Werk, das die Bibliothek oder einen Teil davon enthält, entweder wortwörtlich oder mit Änderungen und/oder direkt in eine andere Sprache übersetzt. (Im Folgenden ist die Übersetzung ohne Einschränkung im Begriff "Änderung" enthalten).

    Unter "Quellcode" für ein Werk versteht man die bevorzugte Form des Werks, um Änderungen daran vorzunehmen. Für eine Bibliothek bedeutet "vollständiger Quellcode" den gesamten Quellcode für alle enthaltenen Module sowie alle zugehörigen Schnittstellendefinitionsdateien und die Skripte, die zur Steuerung der Kompilierung und Installation der Bibliothek verwendet werden.

    Andere Aktivitäten als das Kopieren, Verbreiten und Modifizieren werden von dieser Lizenz nicht abgedeckt; sie liegen außerhalb ihres Anwendungsbereichs. Die Ausführung eines Programms, das die Bibliothek verwendet, ist nicht beschränkt, und die Ausgabe eines solchen Programms ist nur dann abgedeckt, wenn sein Inhalt ein auf der Bibliothek basierendes Werk darstellt (unabhängig von der Verwendung der Bibliothek in einem Werkzeug zum Schreiben des Programms). Ob dies zutrifft, hängt davon ab, was die Bibliothek tut und was das Programm, das die Bibliothek verwendet, tut.

    1. Sie dürfen wortgetreue Kopien des vollständigen Quellcodes der Bibliothek in der Form, in der Sie ihn erhalten haben, in jedem beliebigen Medium kopieren und weitergeben, vorausgesetzt, Sie veröffentlichen auf jeder Kopie deutlich sichtbar und in angemessener Weise einen angemessenen Urheberrechtsvermerk und einen Haftungsausschluss; Sie lassen alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen jeglicher Gewährleistung beziehen, unangetastet; und Sie geben eine Kopie dieser Lizenz zusammen mit der Bibliothek weiter.

    Sie können eine Gebühr für den physischen Akt der Übertragung einer Kopie erheben, und Sie können nach eigenem Ermessen Garantieschutz gegen eine Gebühr anbieten.

    2. Sie sind berechtigt, Ihre Kopie(n) der Bibliothek oder Teile davon zu modifizieren und so ein auf der Bibliothek basierendes Werk zu schaffen und diese Modifikationen oder dieses Werk unter den Bedingungen des obigen Abschnitts 1 zu vervielfältigen und zu verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen auch alle diese Bedingungen:

    a) Das geänderte Werk muss selbst eine Softwarebibliothek sein.

    b) Sie müssen die geänderten Dateien mit auffälligen Hinweisen versehen, aus denen hervorgeht, dass Sie die Dateien geändert haben, sowie mit dem Datum der Änderung.

    c) Sie müssen dafür sorgen, dass das gesamte Werk allen Dritten gemäß den Bedingungen dieser Lizenz kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

    d) Wenn eine Einrichtung in der modifizierten Bibliothek auf eine Funktion oder eine Datentabelle verweist, die von einem Anwendungsprogramm, das die Einrichtung verwendet, bereitgestellt werden muss, und zwar nicht nur als Argument, das beim Aufruf der Einrichtung übergeben wird, dann müssen Sie sich nach Treu und Glauben bemühen, um sicherzustellen, dass die Einrichtung auch dann noch funktioniert und ihren Zweck erfüllt, wenn eine Anwendung diese Funktion oder Tabelle nicht bereitstellt.

    Diese Anforderungen gelten für das modifizierte Werk als Ganzes. Wenn identifizierbare Abschnitte dieses Werks nicht von der Bibliothek abgeleitet sind und vernünftigerweise als unabhängige und eigenständige Werke betrachtet werden können, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für diese Abschnitte, wenn Sie sie als eigenständige Werke verbreiten. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf der Bibliothek basierendes Werk ist, muß die Weitergabe des Ganzen unter den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Erlaubnisse für andere Lizenznehmer sich auf das gesamte Ganze erstrecken, und damit auf jeden einzelnen Teil, unabhängig davon, wer ihn geschrieben hat.

    Es ist also nicht die Absicht dieses Abschnitts, Rechte zu beanspruchen oder Ihre Rechte an einem vollständig von Ihnen geschriebenen Werk anzufechten; die Absicht ist vielmehr, das Recht auszuüben, die Verbreitung von abgeleiteten oder kollektiven Werken, die auf der Bibliothek basieren, zu kontrollieren.

    Auch die bloße Zusammenfassung eines anderen, nicht auf der Bibliothek basierenden Werkes mit der Bibliothek (oder mit einem auf der Bibliothek basierenden Werk) auf einem Datenträger eines Speicher- oder Verbreitungsmediums bringt das andere Werk nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.

    3. Sie können sich dafür entscheiden, die Bedingungen der normalen GNU General Public License anstelle dieser Lizenz auf eine bestimmte Kopie der Bibliothek anzuwenden. Um dies zu tun, müssen Sie alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz beziehen, so ändern, dass sie sich auf die normale GNU General Public License, Version 2, beziehen, anstatt auf diese Lizenz. (Wenn eine neuere Version als Version 2 der normalen GNU General Public License erschienen ist, können Sie stattdessen diese Version angeben, wenn Sie dies wünschen.) Nehmen Sie keine anderen Änderungen an diesen Hinweisen vor.

    Sobald diese Änderung in einer bestimmten Kopie vorgenommen wurde, ist sie für diese Kopie unumkehrbar, so dass die gewöhnliche GNU General Public License für alle nachfolgenden Kopien und abgeleiteten Werke, die von dieser Kopie erstellt wurden, gilt.

    Diese Option ist nützlich, wenn Sie einen Teil des Codes der Bibliothek in ein Programm kopieren möchten, das keine Bibliothek ist.

    4. Sie dürfen die Bibliothek (oder einen Teil oder ein Derivat davon gemäß Abschnitt 2) im Objektcode oder in ausführbarer Form unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 oben kopieren und weitergeben, vorausgesetzt, dass Sie den vollständigen entsprechenden maschinenlesbaren Quellcode beifügen, der unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 oben auf einem Medium weitergegeben werden muss, das üblicherweise für den Austausch von Software verwendet wird.

    Wenn die Verbreitung des Objektcodes dadurch erfolgt, dass der Zugang zum Kopieren von einem bestimmten Ort aus angeboten wird, dann erfüllt das Angebot eines gleichwertigen Zugangs zum Kopieren des Quellcodes von demselben Ort aus die Anforderung, den Quellcode zu verbreiten, auch wenn Dritte nicht gezwungen sind, den Quellcode zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.

    5. Ein Programm, das keine Ableitung irgendeines Teils der Bibliothek enthält, aber dafür ausgelegt ist, mit der Bibliothek zu arbeiten, indem es mit ihr kompiliert oder gelinkt wird, wird ein "Werk, das die Bibliothek benutzt" genannt. Ein solches Werk ist für sich genommen kein abgeleitetes Werk der Bibliothek und fällt daher nicht in den Geltungsbereich dieser Lizenz.

    Das Verknüpfen eines "Werks, das die Bibliothek benutzt" mit der Bibliothek erzeugt jedoch eine ausführbare Datei, die ein Derivat der Bibliothek ist (weil sie Teile der Bibliothek enthält), und nicht ein "Werk, das die Bibliothek benutzt". Die ausführbare Datei wird daher von dieser Lizenz abgedeckt. Abschnitt 6 regelt die Bedingungen für die Verbreitung solcher ausführbaren Dateien.

    Wenn ein "Werk, das die Bibliothek verwendet", Material aus einer Header-Datei verwendet, die Teil der Bibliothek ist, kann der Objektcode für das Werk ein von der Bibliothek abgeleitetes Werk sein, auch wenn der Quellcode dies nicht ist. Ob dies zutrifft, ist besonders wichtig, wenn das Werk ohne die Bibliothek gelinkt werden kann oder wenn das Werk selbst eine Bibliothek ist. Die Schwelle, ab der dies der Fall ist, ist gesetzlich nicht genau definiert.

    Wenn eine solche Objektdatei nur numerische Parameter, Datenstruktur-Layouts und Accessors sowie kleine Makros und kleine Inline-Funktionen (zehn Zeilen oder weniger lang) verwendet, dann ist die Verwendung der Objektdatei unbeschränkt, unabhängig davon, ob es sich rechtlich um ein abgeleitetes Werk handelt. (Ausführbare Dateien, die diesen Objektcode und Teile der Bibliothek enthalten, fallen weiterhin unter Abschnitt 6).

    Andernfalls, wenn das Werk ein Derivat der Bibliothek ist, dürfen Sie den Objektcode für das Werk unter den Bedingungen von Abschnitt 6 verbreiten. Alle ausführbaren Dateien, die dieses Werk enthalten, fallen ebenfalls unter Abschnitt 6, unabhängig davon, ob sie direkt mit der Bibliothek selbst verknüpft sind oder nicht.

    6. Als Ausnahme zu den obigen Abschnitten dürfen Sie auch ein "Werk, das die Bibliothek verwendet", mit der Bibliothek kombinieren oder verknüpfen, um ein Werk zu erstellen, das Teile der Bibliothek enthält, und dieses Werk unter Bedingungen Ihrer Wahl verbreiten, vorausgesetzt, dass die Bedingungen eine Änderung des Werks für den eigenen Gebrauch des Kunden und ein Reverse Engineering zur Fehlersuche bei solchen Änderungen erlauben.

    Sie müssen bei jeder Kopie des Werks deutlich darauf hinweisen, dass die Bibliothek darin verwendet wird und dass die Bibliothek und ihre Verwendung durch diese Lizenz abgedeckt sind. Sie müssen eine Kopie dieser Lizenz aushändigen. Wenn das Werk während der Ausführung Copyright-Hinweise anzeigt, müssen Sie den Copyright-Hinweis für die Bibliothek unter diesen Hinweisen anbringen, sowie einen Verweis, der den Benutzer auf das Exemplar dieser Lizenz verweist. Außerdem müssen Sie eines der folgenden Dinge tun:

    a) dem Werk den vollständigen entsprechenden maschinenlesbaren Quellcode für die Bibliothek beifügen, einschließlich aller Änderungen, die in dem Werk verwendet wurden (die gemäß den obigen Abschnitten 1 und 2 verteilt werden müssen); und, wenn das Werk eine mit der Bibliothek verknüpfte ausführbare Datei ist, die vollständige maschinenlesbare "Arbeit, die die Bibliothek verwendet", als Objektcode und/oder Quellcode, so dass der Benutzer die Bibliothek ändern und dann erneut verknüpfen kann, um eine geänderte ausführbare Datei zu erzeugen, die die geänderte Bibliothek enthält. (Es versteht sich, dass der Benutzer, der den Inhalt von Definitionsdateien in der Bibliothek ändert, nicht unbedingt in der Lage sein wird, die Anwendung neu zu kompilieren, um die geänderten Definitionen zu verwenden).

    b) Verwenden Sie einen geeigneten Shared-Library-Mechanismus für die Verknüpfung mit der Bibliothek. Ein geeigneter Mechanismus ist einer, der (1) zur Laufzeit eine Kopie der Bibliothek verwendet, die bereits auf dem Computersystem des Benutzers vorhanden ist, anstatt Bibliotheksfunktionen in die ausführbare Datei zu kopieren, und (2) mit einer geänderten Version der Bibliothek ordnungsgemäß funktioniert, wenn der Benutzer eine solche installiert, solange die geänderte Version schnittstellenkompatibel mit der Version ist, mit der das Werk erstellt wurde.

    c) dem Werk ein schriftliches, mindestens drei Jahre lang gültiges Angebot beifügen, demselben Nutzer die in Unterabschnitt 6a genannten Materialien gegen ein Entgelt zu überlassen, das nicht höher ist als die Kosten für die Durchführung dieser Verteilung.

    d) Wenn die Verbreitung des Werks durch die Möglichkeit erfolgt, an einem bestimmten Ort Kopien anzufertigen, muss an demselben Ort auch die Möglichkeit bestehen, die oben genannten Materialien zu kopieren.

    e) Vergewissern Sie sich, dass der Benutzer bereits ein Exemplar dieser Unterlagen erhalten hat oder dass Sie dem Benutzer bereits ein Exemplar zugesandt haben.

    Bei einer ausführbaren Datei muss die geforderte Form des "Werks, das die Bibliothek verwendet", alle Daten und Hilfsprogramme enthalten, die für die Reproduktion der ausführbaren Datei aus der Bibliothek erforderlich sind. Als besondere Ausnahme brauchen die zu verbreitenden Materialien jedoch nichts zu enthalten, was normalerweise (in Quell- oder Binärform) mit den Hauptkomponenten (Compiler, Kernel usw.) des Betriebssystems, auf dem die ausführbare Datei läuft, verbreitet wird, es sei denn, diese Komponente selbst liegt der ausführbaren Datei bei.

    Es kann vorkommen, dass diese Anforderung den Lizenzbeschränkungen anderer proprietärer Bibliotheken widerspricht, die normalerweise nicht mit dem Betriebssystem mitgeliefert werden. Ein solcher Widerspruch bedeutet, dass Sie diese und die Bibliothek nicht zusammen in einer ausführbaren Datei verwenden können, die Sie weitergeben.

    7. Sie dürfen Bibliothekseinrichtungen, die ein auf der Bibliothek basierendes Werk sind, Seite an Seite in einer einzigen Bibliothek zusammen mit anderen Bibliothekseinrichtungen, die nicht unter diese Lizenz fallen, unterbringen und eine solche kombinierte Bibliothek verbreiten, vorausgesetzt, daß die getrennte Verbreitung des auf der Bibliothek basierenden Werks und der anderen Bibliothekseinrichtungen anderweitig erlaubt ist, und vorausgesetzt, daß Sie diese beiden Dinge tun:

    a) Der kombinierten Bibliothek ist ein Exemplar desselben Werks beizufügen, das auf der Bibliothek basiert und nicht mit anderen Bibliothekseinrichtungen kombiniert ist. Dieses muss unter den Bedingungen der oben genannten Abschnitte verteilt werden.

    b) Bei der kombinierten Bibliothek ist deutlich darauf hinzuweisen, dass ein Teil davon ein Werk ist, das auf der Bibliothek basiert, und es ist zu erklären, wo die dazugehörige nicht kombinierte Form desselben Werks zu finden ist.

    8. Sie dürfen die Bibliothek nicht kopieren, modifizieren, unterlizenzieren, mit ihr verlinken oder sie verbreiten, es sei denn, dies ist ausdrücklich in dieser Lizenz vorgesehen. Jeder Versuch, die Bibliothek anderweitig zu kopieren, zu modifizieren, unterzulizenzieren, zu verlinken oder zu vertreiben, ist nichtig und führt automatisch zum Erlöschen Ihrer Rechte aus dieser Lizenz. Die Rechte von Parteien, die von Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben, werden jedoch nicht gekündigt, solange diese Parteien in voller Übereinstimmung bleiben.

    9. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz zu akzeptieren, da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Nichts anderes gewährt Ihnen jedoch die Erlaubnis, die Bibliothek oder von ihr abgeleitete Werke zu verändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht akzeptieren. Indem Sie die Bibliothek (oder ein auf der Bibliothek basierendes Werk) modifizieren oder verbreiten, erklären Sie daher Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz und allen ihren Bedingungen für das Kopieren, Verbreiten oder Modifizieren der Bibliothek oder darauf basierender Werke.

    10. Jedes Mal, wenn Sie die Bibliothek (oder ein auf der Bibliothek basierendes Werk) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch eine Lizenz des ursprünglichen Lizenzgebers zum Kopieren, Verteilen, Verknüpfen mit oder Ändern der Bibliothek gemäß diesen Bedingungen. Sie dürfen den Empfängern keine weiteren Beschränkungen für die Ausübung der hierin gewährten Rechte auferlegen. Sie sind nicht für die Durchsetzung der Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte verantwortlich.

    11. Wenn Ihnen infolge eines Gerichtsurteils oder der Behauptung einer Patentverletzung oder aus irgendeinem anderen Grund (nicht beschränkt auf Patentfragen) Bedingungen auferlegt werden (sei es durch Gerichtsbeschluss, Vereinbarung oder auf andere Weise), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, entbinden sie Sie nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Bibliothek so zu verbreiten, dass Sie gleichzeitig Ihre Verpflichtungen aus dieser Lizenz und andere einschlägige Verpflichtungen erfüllen, dürfen Sie die Bibliothek folglich überhaupt nicht verbreiten. Wenn zum Beispiel eine Patentlizenz die unentgeltliche Weiterverbreitung der Bibliothek durch all diejenigen, die Kopien direkt oder indirekt durch Sie erhalten, nicht zulassen würde, dann wäre die einzige Möglichkeit, sowohl die Lizenz als auch diese Lizenz zu erfüllen, der vollständige Verzicht auf die Verbreitung der Bibliothek.

    Sollte ein Teil dieses Abschnitts unter bestimmten Umständen für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so soll der Rest des Abschnitts gelten, und der Abschnitt als Ganzes soll unter anderen Umständen gelten.

    Es ist nicht der Zweck dieses Abschnitts, Sie zu veranlassen, Patente oder andere Eigentumsrechte zu verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche anzufechten; dieser Abschnitt dient einzig und allein dem Schutz der Integrität des Systems der Verbreitung freier Software, das durch die Praktiken der öffentlichen Lizenzen umgesetzt wird. Viele Menschen haben im Vertrauen auf die konsequente Anwendung dieses Systems großzügige Beiträge zu der breiten Palette von Software geleistet, die über dieses System verbreitet wird; es ist Sache des Autors/Spenders zu entscheiden, ob er oder sie bereit ist, Software über ein anderes System zu verbreiten, und ein Lizenznehmer kann diese Entscheidung nicht erzwingen.

    Dieser Abschnitt soll gründlich verdeutlichen, was als Konsequenz aus den übrigen Teilen dieser Lizenz zu verstehen ist.

    12. Wenn die Verbreitung und/oder Benutzung der Bibliothek in bestimmten Ländern entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der ursprüngliche Urheberrechtsinhaber, der die Bibliothek unter diese Lizenz stellt, eine ausdrückliche geographische Verbreitungsbeschränkung hinzufügen, die diese Länder ausschließt, so daß die Verbreitung nur in oder zwischen Ländern erlaubt ist, die nicht auf diese Weise ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall enthält diese Lizenz die Einschränkung, als ob sie im Hauptteil dieser Lizenz stünde.

    13. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der Lesser General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden im Geiste der gegenwärtigen Version ähnlich sein, können sich aber im Detail unterscheiden, um neue Probleme oder Anliegen zu behandeln.

    Jede Version erhält eine eindeutige Versionsnummer. Wenn die Bibliothek eine Versionsnummer dieser Lizenz angibt, die für sie und "jede spätere Version" gilt, haben Sie die Möglichkeit, die Bedingungen entweder dieser Version oder jeder späteren, von der Free Software Foundation veröffentlichten Version zu befolgen. Wenn die Bibliothek keine Versionsnummer der Lizenz angibt, können Sie eine beliebige Version wählen, die jemals von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.

    14. Wenn Sie Teile der Bibliothek in andere freie Programme einbinden wollen, deren Verbreitungsbedingungen mit diesen nicht kompatibel sind, schreiben Sie an den Autor und bitten Sie um Erlaubnis. Für Software, die von der Free Software Foundation urheberrechtlich geschützt ist, schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir machen manchmal Ausnahmen. Wir lassen uns bei unserer Entscheidung von den beiden Zielen leiten, den freien Status aller Derivate unserer freien Software zu bewahren und die gemeinsame Nutzung und Wiederverwendung von Software allgemein zu fördern.

    KEINE GARANTIE

    15. DA DIE BIBLIOTHEK UNENTGELTLICH LIZENZIERT WIRD, BESTEHT KEINE GARANTIE FÜR DIE BIBLIOTHEK, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST. SOFERN NICHT SCHRIFTLICH ANDERS ANGEGEBEN, STELLEN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/ODER ANDERE PARTEIEN DIE BIBLIOTHEK "WIE SIE IST" ZUR VERFÜGUNG, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT UND LEISTUNG DER BIBLIOTHEK LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DIE BIBLIOTHEK ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, ÜBERNEHMEN SIE DIE KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN WARTUNGS-, REPARATUR- ODER KORREKTURARBEITEN.

    16. IN KEINEM FALL, ES SEI DENN, DIES IST GESETZLICH VORGESCHRIEBEN ODER SCHRIFTLICH VEREINBART, HAFTET EIN URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI, DIE DIE BIBLIOTHEK WIE OBEN ERLAUBT MODIFIZIERT UND/ODER WEITERVERTEILT, IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ALLGEMEINER, SPEZIELLER, ZUFÄLLIGER ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DER BIBLIOTHEK ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUSTE ODER UNGENAUE DATEN ODER VERLUSTE, DIE SIE ODER DRITTE ERLEIDEN, ODER EIN VERSAGEN DER BIBLIOTHEK IM ZUSAMMENSPIEL MIT EINER ANDEREN SOFTWARE), SELBST WENN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

    ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

    Wie Sie diese Begriffe auf Ihre neuen Bibliotheken anwenden

    Wenn Sie eine neue Bibliothek entwickeln und wollen, dass sie von größtmöglichem Nutzen für die Öffentlichkeit ist, empfehlen wir, sie zu freier Software zu machen, die jeder weitergeben und verändern kann. Sie können dies tun, indem Sie die Weiterverbreitung unter diesen Bedingungen erlauben (oder alternativ unter den Bedingungen der gewöhnlichen General Public License).

    Um diese Bedingungen anzuwenden, fügen Sie die folgenden Hinweise in die Bibliothek ein. Am sichersten ist es, sie an den Anfang jeder Quelldatei zu setzen, um den Ausschluss der Gewährleistung am effektivsten zu vermitteln; und jede Datei sollte zumindest die "Copyright"-Zeile und einen Verweis darauf enthalten, wo der vollständige Hinweis zu finden ist.

    eine Zeile, um den Namen der Bibliothek und eine Vorstellung von ihrer Tätigkeit zu geben.

    Copyright (C)
    Jahr Name des Autors

    Diese Bibliothek ist freie Software; Sie können sie unter den Bedingungen der GNU Lesser General Public
    License, wie von der Free Software Foundation veröffentlicht, weitergeben und/oder
    modifizieren; entweder
    Version 2.1 der Lizenz oder (nach Ihrer Wahl) jede spätere Version.

    Diese Bibliothek wird in der Hoffnung verteilt, dass sie nützlich ist,
    aber OHNE JEGLICHE GARANTIE; auch ohne die stillschweigende Garantie der
    MARKTGÄNGIGKEIT oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Siehe die GNU
    Lesser General Public License für weitere Details.

    Sie sollten eine Kopie der GNU Lesser General Public
    License zusammen mit dieser Bibliothek erhalten haben; falls nicht, schreiben Sie an die Free Software
    Foundation, Inc., 51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301 USA

    Fügen Sie auch Informationen darüber hinzu, wie Sie auf elektronischem oder Papierweg kontaktiert werden können.

    Sie sollten auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule, falls vorhanden, dazu bringen, eine "Copyright-Verzichtserklärung" für die Bibliothek zu unterschreiben, falls nötig. Hier ist ein Muster; ändern Sie die Namen:

    Yoyodyne, Inc. lehnt hiermit alle urheberrechtlichen Ansprüche an
    ab. Die Bibliothek "Frob" (eine Bibliothek zum Verändern von Reglern) wurde von James Random Hacker
    geschrieben.

    Unterschrift von Ty Coon, 1. April 1990
    Ty Coon, Präsident von Vice

    Das ist alles, was es zu sagen gibt!

    GNU LESSER GENERAL PUBLIC LICENSE

    Version 3, 29. Juni 2007

    Copyright © 2007 Free Software Foundation, Inc.

    Jedem ist es erlaubt, wortwörtliche Kopien dieses Lizenzdokuments zu vervielfältigen und zu verbreiten, aber es ist nicht erlaubt, es zu verändern.

    Diese Version der GNU Lesser General Public License enthält die Bedingungen der Version 3 der GNU General Public License, ergänzt durch die unten aufgeführten zusätzlichen Erlaubnisse.

    Zusätzliche Definitionen.

    Wie hierin verwendet, bezieht sich "diese Lizenz" auf Version 3 der GNU Lesser General Public License, und die "GNU GPL" bezieht sich auf Version 3 der GNU General Public License.

    "Die Bibliothek" bezieht sich auf ein betroffenes Werk, das unter diese Lizenz fällt, mit Ausnahme einer Anwendung oder eines kombinierten Werks, wie unten definiert.

    Eine "Anwendung" ist jedes Werk, das eine von der Bibliothek bereitgestellte Schnittstelle verwendet, aber nicht auf der Bibliothek basiert. Die Definition einer Unterklasse einer von der Bibliothek definierten Klasse gilt als eine Art der Verwendung einer von der Bibliothek bereitgestellten Schnittstelle.

    Ein "kombiniertes Werk" ist ein Werk, das durch Kombination oder Verknüpfung einer Anwendung mit der Bibliothek entsteht. Die bestimmte Version der Bibliothek, mit der das kombinierte Werk erstellt wurde, wird auch als "Verknüpfte Version" bezeichnet.

    Der "Minimale korrespondierende Quelltext" für ein kombiniertes Werk ist der korrespondierende Quelltext für das kombinierte Werk, mit Ausnahme des Quellcodes für Teile des kombinierten Werks, die isoliert betrachtet auf der Anwendung und nicht auf der verlinkten Version beruhen.

    Der "entsprechende Anwendungscode" für ein kombiniertes Werk bezeichnet den Objektcode und/oder den Quellcode für die Anwendung, einschließlich aller Daten und Hilfsprogramme, die für die Reproduktion des kombinierten Werks aus der Anwendung erforderlich sind, jedoch ohne die Systembibliotheken des kombinierten Werks.

    1. Ausnahme von Abschnitt 3 der GNU GPL.

    Sie dürfen ein betroffenes Werk gemäß Abschnitt 3 und 4 dieser Lizenz übertragen, ohne an Abschnitt 3 der GNU GPL gebunden zu sein.

    2. Übermittlung von geänderten Versionen.

    Wenn Sie eine Kopie der Bibliothek modifizieren und in Ihren Modifikationen eine Einrichtung auf eine Funktion oder Daten verweist, die von einer Anwendung bereitgestellt werden müssen, die die Einrichtung verwendet (außer als Argument, das beim Aufruf der Einrichtung übergeben wird), dann können Sie eine Kopie der modifizierten Version übermitteln:

      • a) im Rahmen dieser Lizenz, vorausgesetzt, Sie bemühen sich nach Treu und Glauben, sicherzustellen, dass für den Fall, dass eine Anwendung die Funktion oder die Daten nicht zur Verfügung stellt, die Einrichtung weiterhin funktioniert und ihren Zweck erfüllt, sofern dies sinnvoll ist, oder

      • b) unter der GNU GPL, wobei keine der zusätzlichen Erlaubnisse dieser Lizenz auf diese Kopie anwendbar ist.

    4. Kombinierte Werke.

    Sie dürfen ein kombiniertes Werk unter Bedingungen Ihrer Wahl übertragen, die in ihrer Gesamtheit die Modifikation der in dem kombinierten Werk enthaltenen Teile der Bibliothek und das Reverse Engineering zur Fehlersuche bei solchen Modifikationen nicht einschränken, wenn Sie auch jeden der folgenden Punkte beachten:

    a) bei jeder Kopie des Sammelwerkes deutlich darauf hinweisen, daß die Bibliothek darin verwendet wird und daß die Bibliothek und ihre Verwendung von dieser Lizenz abgedeckt sind.

    b) Legen Sie dem kombinierten Werk eine Kopie der GNU GPL und dieses Lizenzdokuments bei.

    c) Bei einem kombinierten Werk, das während der Ausführung Urheberrechtsvermerke anzeigt, ist der Urheberrechtsvermerk für die Bibliothek in diese Vermerke aufzunehmen sowie ein Verweis, der den Benutzer auf die Kopien der GNU GPL und dieses Lizenzdokuments verweist.

    d) Führen Sie einen der folgenden Schritte aus:

    0) Den minimalen korrespondierenden Quelltext unter den Bedingungen dieser Lizenz und den korrespondierenden Anwendungscode in einer Form weitergeben, die es dem Nutzer erlaubt, die Anwendung mit einer modifizierten Version der verlinkten Version zu rekombinieren oder neu zu verlinken, um ein modifiziertes kombiniertes Werk zu erzeugen, und zwar in der Art und Weise, die in Abschnitt 6 der GNU GPL für die Weitergabe des korrespondierenden Quelltextes festgelegt ist.

    1) Verwenden Sie einen geeigneten Shared-Library-Mechanismus für die Verknüpfung mit der Bibliothek. Ein geeigneter Mechanismus ist einer, der (a) zur Laufzeit eine Kopie der Bibliothek verwendet, die bereits auf dem Computersystem des Benutzers vorhanden ist, und (b) mit einer modifizierten Version der Bibliothek, die mit der verlinkten Version schnittstellenkompatibel ist, ordnungsgemäß funktioniert.

    Installationsinformationen zur Verfügung stellen, jedoch nur, wenn Sie andernfalls verpflichtet wären, solche Informationen gemäß Abschnitt 6 der GNU GPL zur Verfügung zu stellen, und nur in dem Umfang, in dem diese Informationen erforderlich sind, um eine modifizierte Version des kombinierten Werks zu installieren und auszuführen, die durch Rekombination oder Neuverknüpfung der Anwendung mit einer modifizierten Version der verlinkten Version erzeugt wurde. (Wenn Sie die Option 4d0 nutzen, müssen die Installationsinformationen dem minimalen korrespondierenden Quellcode und dem korrespondierenden Anwendungscode beigefügt werden. Wenn Sie die Option 4d1 verwenden, müssen Sie die Installationsinformationen in der Art und Weise bereitstellen, die in Abschnitt 6 der GNU GPL für die Übermittlung des korrespondierenden Quelltextes festgelegt ist).

    5. Kombinierte Bibliotheken.

    Sie dürfen Bibliothekseinrichtungen, die ein auf der Bibliothek basierendes Werk sind, in einer einzigen Bibliothek zusammen mit anderen Bibliothekseinrichtungen, die keine Anwendungen sind und nicht unter diese Lizenz fallen, nebeneinander stellen und eine solche kombinierte Bibliothek unter Bedingungen Ihrer Wahl übertragen, wenn Sie beide der folgenden Punkte erfüllen:

    a) der kombinierten Bibliothek ein Exemplar desselben Werkes beifügen, das auf der Bibliothek basiert, ohne mit anderen Bibliothekseinrichtungen kombiniert zu sein, die unter den Bedingungen dieser Lizenz übertragen werden.

    b) bei der kombinierten Bibliothek deutlich darauf hinweisen, dass ein Teil davon ein Werk ist, das auf der Bibliothek basiert, und erklären, wo die dazugehörige unkombinierte Form desselben Werks zu finden ist.

    6. Überarbeitete Fassungen der GNU Lesser General Public License.

    Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der GNU Lesser General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden im Geiste der gegenwärtigen Version ähnlich sein, können sich aber im Detail unterscheiden, um neue Probleme oder Anliegen zu behandeln.

    Jede Version ist mit einer Versionsnummer gekennzeichnet. Wenn die Bibliothek, so wie Sie sie erhalten haben, angibt, dass eine bestimmte nummerierte Version der GNU Lesser General Public License "oder eine spätere Version" auf sie zutrifft, haben Sie die Möglichkeit, die Bedingungen entweder dieser veröffentlichten Version oder einer späteren von der Free Software Foundation veröffentlichten Version zu befolgen. Wenn die Bibliothek, so wie Sie sie erhalten haben, keine Versionsnummer der GNU Lesser General Public License angibt, können Sie jede Version der GNU Lesser General Public License wählen, die jemals von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.

    Wenn die Bibliothek, so wie Sie sie erhalten haben, festlegt, dass ein Bevollmächtigter entscheiden kann, ob zukünftige Versionen der GNU Lesser General Public License gelten sollen, ist die öffentliche Erklärung dieses Bevollmächtigten, dass er eine beliebige Version akzeptiert, eine dauerhafte Erlaubnis für Sie, diese Version für die Bibliothek zu wählen.

    7. Quellcode

    zlib.h - Schnittstelle der allgemeinen Komprimierungsbibliothek 'zlib'.

    Version 1.2.2, 3. Oktober 2004

    Urheberrecht (C) 1995-2004 Jean-loup Gailly und Mark Adler

    Diese Software wird ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende
    Garantie zur Verfügung gestellt. In keinem Fall können die Autoren für Schäden
    haftbar gemacht werden, die durch die Verwendung dieser Software entstehen.

    Jedem wird die Erlaubnis erteilt, diese Software für beliebige Zwecke zu verwenden,
    einschließlich kommerzieller Anwendungen, und sie zu verändern und
    frei weiterzugeben, vorbehaltlich der folgenden Einschränkungen:

    1. Der Ursprung dieser Software darf nicht falsch dargestellt werden; Sie dürfen nicht
    behaupten, dass Sie die Originalsoftware geschrieben haben. Wenn Sie diese Software
    in einem Produkt verwenden, wäre ein Hinweis in der Produktdokumentation
    erwünscht, ist aber nicht erforderlich.

    2. Geänderte Quellversionen müssen deutlich als solche gekennzeichnet sein und dürfen unter
    nicht fälschlicherweise als die Originalsoftware ausgegeben werden.

    3. Dieser Hinweis darf nicht aus der Quellendistribution entfernt oder abgeändert werden.

    Jean-Loup Gailly [email protected]

    Mark Adler [email protected]

    LibHaru

    Copyright (C) 1999-2006 Takeshi Kanno
    Diese Software wird ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Garantie zur Verfügung gestellt.

    In keinem Fall können die Autoren für Schäden haftbar gemacht werden, die aus der Nutzung dieser Software
    entstehen.

    Jedem wird die Erlaubnis erteilt, diese Software für beliebige Zwecke zu verwenden, einschließlich
    kommerzieller Anwendungen, und sie zu verändern und frei weiterzugeben, vorbehaltlich
    der folgenden Einschränkungen:

    1. Der Ursprung dieser Software darf nicht falsch dargestellt werden; Sie dürfen nicht behaupten
    , dass Sie die Originalsoftware geschrieben haben. Wenn Sie diese Software in einem
    Produkt verwenden, wäre eine Erwähnung in der Produktdokumentation willkommen, ist aber nicht erforderlich.

    2. Geänderte Quellversionen müssen deutlich als solche gekennzeichnet sein und dürfen unter
    nicht fälschlicherweise als die Originalsoftware ausgegeben werden.

    3. Dieser Hinweis darf nicht aus der Quellendistribution entfernt oder abgeändert werden.

    WebMProject

    Copyright (c) 2010, Google Inc. Alle Rechte vorbehalten.

    Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

      • Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.

      • Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.

      • Weder der Name von Google noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.

    DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

    AUSNAHME DER GCC-LAUFZEITBIBLIOTHEK

    Version 3.1, 31. März 2009

    Copyright © 2009 Free Software Foundation, Inc.
    http://fsf.org/

    Jedem ist es erlaubt, wortwörtliche Kopien dieses Lizenzdokuments zu vervielfältigen und zu verbreiten, aber es ist nicht erlaubt, es zu verändern.

    Diese GCC Runtime Library Exception ("Exception") ist eine zusätzliche Erlaubnis gemäß Abschnitt 7 der GNU General Public License, Version 3 ("GPLv3"). Sie gilt für eine bestimmte Datei (die "Laufzeitbibliothek"), die einen vom Urheberrechtsinhaber der Datei angebrachten Hinweis trägt, der besagt, dass die Datei zusammen mit dieser Ausnahme unter die GPLv3 fällt.

    Wenn Sie GCC zum Kompilieren eines Programms verwenden, kann GCC Teile bestimmter GCC-Header-Dateien und Laufzeitbibliotheken mit dem kompilierten Programm kombinieren. Zweck dieser Ausnahme ist es, die Kompilierung von Nicht-GPL-Programmen (einschließlich proprietärer Programme) zu ermöglichen, um auf diese Weise die unter diese Ausnahme fallenden Header-Dateien und Laufzeitbibliotheken zu verwenden.

    1. Definitionen.

    Eine Datei ist ein "unabhängiges Modul", wenn sie entweder die Laufzeitbibliothek zur Ausführung nach einem Kompilierungsprozess benötigt oder eine von der Laufzeitbibliothek bereitgestellte Schnittstelle verwendet, aber ansonsten nicht auf der Laufzeitbibliothek basiert.

    "GCC" bezeichnet eine Version der GNU Compiler Collection, mit oder ohne Modifikationen, die der Version 3 (oder einer spezifizierten späteren Version) der GNU General Public License (GPL) unterliegt, mit der Option, spätere Versionen zu verwenden, die von der FSF veröffentlicht werden.

    "GPL-kompatible Software" ist Software, deren Verbreitungs-, Änderungs- und Nutzungsbedingungen eine Kombination mit dem GCC in Übereinstimmung mit der Lizenz des GCC erlauben.

    "Zielcode" bezieht sich auf die Ausgabe eines beliebigen Compilers für eine reale oder virtuelle Zielprozessorarchitektur in ausführbarer Form oder geeignet für die Eingabe in einen Assembler, Lader, Linker und/oder eine Ausführungsphase. Dessen ungeachtet umfasst der Begriff "Zielcode" keine Daten in einem Format, das als Compiler-Zwischendarstellung verwendet wird oder zur Erzeugung einer Compiler-Zwischendarstellung dient.

    Der "Kompilierungsprozess" wandelt Code, der vollständig in nicht-intermediären Sprachen, die für von Menschen geschriebenen Code konzipiert sind, und/oder in Bytecode der Java Virtual Machine dargestellt ist, in Zielcode um. So muss beispielsweise die Verwendung von Quellcodegeneratoren und Präprozessoren nicht als Teil des Kompilierungsprozesses betrachtet werden, da der Kompilierungsprozess so verstanden werden kann, dass er mit der Ausgabe der Generatoren oder Präprozessoren beginnt.

    Ein Kompilierungsprozess ist "berechtigt", wenn er unter Verwendung von GCC, allein oder mit anderer GPL-kompatibler Software, oder ohne Verwendung eines auf GCC basierenden Werks durchgeführt wird. Die Verwendung von nicht GPL-kompatibler Software zur Optimierung von GCC-Zwischendarstellungen würde beispielsweise nicht als zulässiger Kompilierungsprozess gelten.

    2. Erteilung einer zusätzlichen Erlaubnis.

    Sie haben die Erlaubnis, ein Werk aus Zielcode zu verbreiten, das durch die Kombination der Laufzeitbibliothek mit Unabhängigen Modulen gebildet wurde, selbst wenn eine solche Verbreitung andernfalls die Bedingungen der GPLv3 verletzen würde, vorausgesetzt, dass der gesamte Zielcode durch Berechtigte Kompilierungsprozesse erzeugt wurde. Sie können dann eine solche Kombination unter Bedingungen Ihrer Wahl weitergeben, die mit der Lizenzierung der Unabhängigen Module übereinstimmen.

    3. Keine Schwächung des GCC Copyleft.

    Das Vorhandensein dieser Ausnahme impliziert nicht die allgemeine Annahme, dass Software von Dritten von den Copyleft-Anforderungen der GCC-Lizenz unberührt bleibt.

    libSRTP

    Die srtp-Bibliothek und die mit ihr vertriebenen Testtreiber sind unter der folgenden BSD-basierten Lizenz lizenziert.

    Urheberrecht (c) 2001-2005 Cisco Systems, Inc. Alle Rechte vorbehalten.

    Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

    Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.

    Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder
    anderen mit der Distribution bereitgestellten Materialien wiedergeben.

    Weder der Name von Cisco Systems, Inc. noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung von
    verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.

    DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND MITWIRKENDEN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE
    STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL SIND DIE URHEBERRECHTSINHABER ODER MITWIRKENDEN
    HAFTBAR FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN
    ODER DIENSTLEISTUNGEN; NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUST; ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, OB VERTRAGLICH, DURCH VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG,
    ODER DURCH UNERLAUBTE HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

    openSSL

    OpenSSL-Lizenz

    Copyright (c) 1998-2011 Das OpenSSL-Projekt. Alle Rechte vorbehalten.

    Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

    Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.

    Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder
    anderen mit der Distribution bereitgestellten Materialien wiedergeben.

    Alle Werbematerialien, die Funktionen oder die Verwendung dieser Software erwähnen, müssen den folgenden Hinweis enthalten: "Dieses Produkt enthält Software, die
    vom OpenSSL-Projekt zur Verwendung im OpenSSL-Toolkit entwickelt wurde. http://www.openssl.org

    <… names “OpenSSL Toolkit” and “OpenSSL Project” must not be used to endorse or promote products derived from this software without prior written
    permission. For written permission, please contact [email protected].

    Von dieser Software abgeleitete Produkte dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung des OpenSSL
    Projekts weder "OpenSSL" genannt werden noch darf "OpenSSL" in ihrem Namen erscheinen.

    Weiterverteilungen jeglicher Art müssen den folgenden Hinweis enthalten: "Dieses Produkt enthält Software, die vom OpenSSL-Projekt zur Verwendung in
    dem OpenSSL-Toolkit http://www.openssl.org entwickelt wurde.

    <… SOFTWARE IS PROVIDED BY THE OpenSSL PROJECT ‘AS IS’ AND ANY EXPRESSED OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF
    MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ARE DISCLAIMED. IN NO EVENT SHALL THE OpenSSL PROJECT OR ITS CONTRIBUTORS BE LIABLE FOR ANY DIRECT,
    INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, PROCUREMENT OF SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES; LOSS OF
    USE, DATA, OR PROFITS; OR BUSINESS INTERRUPTION) HOWEVER CAUSED AND ON ANY THEORY OF LIABILITY, WHETHER IN CONTRACT, STRICT LIABILITY, OR TORT (INCLUDING
    NEGLIGENCE OR OTHERWISE) ARISING IN ANY WAY OUT OF THE USE OF THIS SOFTWARE, EVEN IF ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGE.

    ====================================================================

    Dieses Produkt enthält kryptografische Software, die von Eric Young ([email protected]) geschrieben wurde. Dieses Produkt enthält Software, die von Tim Hudson
    ([email protected]) geschrieben wurde.

    Original SSLeay-Lizenz

    Urheberrecht (C) 1995-1998 Eric Young ([email protected])

    Alle Rechte vorbehalten.

    Dieses Paket ist eine SSL-Implementierung, die von Eric Young ([email protected]) geschrieben wurde.

    Die Implementierung wurde so geschrieben, dass sie mit Netscapes SSL konform ist.

    Diese Bibliothek ist frei für kommerzielle und nicht-kommerzielle Nutzung, solange die folgenden Bedingungen eingehalten werden. Die folgenden Bedingungen gelten für den gesamten Code
    , der in dieser Distribution zu finden ist, sei es der RC4-, RSA-, lhash-, DES- usw. Code, nicht nur der SSL-Code. Die in dieser Distribution enthaltene SSL-Dokumentation
    unterliegt denselben Copyright-Bedingungen, mit dem Unterschied, dass der Inhaber Tim Hudson ([email protected]) ist.

    Das Urheberrecht verbleibt bei Eric Young, und daher dürfen alle Copyright-Hinweise im Code nicht entfernt werden. Wenn dieses Paket in einem Produkt verwendet wird, sollte Eric Young
    als Autor der verwendeten Teile der Bibliothek genannt werden. Dies kann in Form einer Textnachricht beim Programmstart oder in der
    Dokumentation (online oder in Textform) erfolgen, die mit dem Paket bereitgestellt wird.

    Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

    Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.

    Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder
    anderen mit der Distribution bereitgestellten Materialien wiedergeben.

    Alle Werbematerialien, in denen Funktionen oder die Verwendung dieser Software erwähnt werden, müssen folgenden Hinweis enthalten: "Dieses Produkt enthält kryptografische
    Software, die von Eric Young ([email protected]) geschrieben wurde. Das Wort "kryptografisch" kann weggelassen werden, wenn die Routinen der verwendeten Bibliothek nicht
    kryptografisch sind.)

    Wenn Sie einen Windows-spezifischen Code (oder ein Derivat davon) aus dem apps-Verzeichnis (Anwendungscode) einbinden, müssen Sie eine Bestätigung hinzufügen: "Dieses
    Produkt enthält Software, die von Tim Hudson ([email protected]) geschrieben wurde".

    DIESE SOFTWARE WIRD VON ERIC YOUNG IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER
    MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER AUTOR ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE,
    ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER
    GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER
    ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

    Die Lizenz- und Vertriebsbedingungen für jede öffentlich zugängliche Version oder Ableitung dieses Codes dürfen nicht geändert werden, d.h. dieser Code kann nicht einfach
    kopiert und unter eine andere Vertriebslizenz [einschließlich der GNU Public Licence] gestellt werden.

    webRTC

    Copyright (c) 2011, Die Autoren des WebRTC-Projekts. Alle Rechte vorbehalten.

    Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

    Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.

    Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder
    anderen mit der Distribution bereitgestellten Materialien wiedergeben.

    Weder der Name von Google noch die Namen der Mitwirkenden dürfen verwendet werden, um Produkte zu unterstützen oder zu bewerben, die von dieser Software abgeleitet sind, ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung von
    .

    DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND MITWIRKENDEN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE
    STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN
    FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER
    DIENSTLEISTUNGEN; NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUST; ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, OB VERTRAGLICH, DURCH VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER
    UNERLAUBTE HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

    libJpeg

    Die JPEG-Software der Independent JPEG Group

    README für Version 6b vom 27-Mar-1998

    Diese Distribution enthält die sechste öffentliche Version der freien JPEG-Software der Independent JPEG
    Group. Sie sind herzlich eingeladen, diese Software weiterzugeben und
    sie für jeden Zweck zu verwenden, vorbehaltlich der Bedingungen unter RECHTLICHE FRAGEN, unten.

    Ernsthafte Benutzer dieser Software (insbesondere diejenigen, die sie in
    größere Programme einbinden) sollten sich an die IJG unter [email protected] wenden, um in unsere elektronische Mailingliste
    aufgenommen zu werden. Die Mitglieder der Mailingliste werden über Aktualisierungen informiert
    und haben die Möglichkeit, sich an technischen Diskussionen usw. zu beteiligen.

    Diese Software ist das Werk von Tom Lane, Philip Gladstone, Jim Boucher,
    Lee Crocker, Julian Minguillon, Luis Ortiz, George Phillips, Davide Rossi,
    Guido Vollbeding, Ge' Weijers und anderen Mitgliedern der Independent JPEG
    Group.

    Die IJG ist nicht mit dem offiziellen ISO JPEG-Normenausschuss verbunden.

    ÜBERBLICK

    Dieses Paket enthält C-Software zur Implementierung der JPEG-Bildkomprimierung und
    Dekomprimierung. JPEG (ausgesprochen "jay-peg") ist ein standardisiertes Kompressionsverfahren
    für Vollfarb- und Graustufenbilder. JPEG ist für die Komprimierung
    "realer" Szenen gedacht; Strichzeichnungen, Cartoons und andere nicht realistische Bilder
    sind nicht seine Stärke. JPEG ist verlustbehaftet, was bedeutet, dass das Ausgabebild nicht
    genau mit dem Eingabebild identisch ist. Daher sollten Sie JPEG nicht verwenden, wenn Sie
    identische Ausgabebits haben müssen. Bei typischen fotografischen Bildern können jedoch
    sehr gute Komprimierungsgrade ohne sichtbare Veränderung erzielt werden, und
    bemerkenswert hohe Komprimierungsgrade sind möglich, wenn Sie ein
    Bild von geringer Qualität tolerieren können. Weitere Einzelheiten finden Sie in den Referenzen, oder experimentieren Sie einfach
    mit verschiedenen Komprimierungseinstellungen.

    Diese Software implementiert die JPEG-Kompressionsverfahren Baseline, Extended-Sequential und Progressive
    . Es ist vorgesehen, alle Varianten dieser
    Verfahren zu unterstützen, obwohl einige ungewöhnliche Parametereinstellungen noch nicht implementiert sind.
    Aus rechtlichen Gründen verteilen wir keinen Code für die arithmetisch kodierenden
    Varianten von JPEG; siehe RECHTLICHE ANGELEGUNGEN. Wir haben keine Vorkehrungen zur Unterstützung
    der im Standard definierten hierarchischen oder verlustfreien Verfahren getroffen.

    Wir stellen eine Reihe von Bibliotheksroutinen zum Lesen und Schreiben von JPEG-Bilddateien zur Verfügung,
    sowie zwei Beispielanwendungen "cjpeg" und "djpeg", die die Bibliothek verwenden, um
    Konvertierungen zwischen JPEG und einigen anderen populären Bilddateiformaten durchzuführen.
    Die Bibliothek ist dafür gedacht, in anderen Anwendungen wiederverwendet zu werden.

    Zur Unterstützung von Software zur Dateikonvertierung und -betrachtung haben wir
    eine beträchtliche Funktionalität über die reine JPEG-Kodierungs-/Dekodierungsfähigkeit hinaus aufgenommen;
    zum Beispiel sind die Farbquantisierungsmodule nicht unbedingt Teil der JPEG-Dekodierung
    , aber sie sind für die Ausgabe in farblich gemappte Dateiformate oder
    farblich gemappte Displays unerlässlich. Diese zusätzlichen Funktionen können aus der
    Bibliothek herauskompiliert werden, wenn sie für eine bestimmte Anwendung nicht benötigt werden. Wir haben auch
    "jpegtran", ein Dienstprogramm zur verlustfreien Transkodierung zwischen verschiedenen JPEG
    Prozessen, und "rdjpgcom" und "wrjpgcom", zwei einfache Anwendungen zum
    Einfügen und Extrahieren von Textkommentaren in JFIF-Dateien, aufgenommen.

    Bei der Entwicklung dieser Software wurde der Schwerpunkt auf Portabilität und
    Flexibilität gelegt, während sie gleichzeitig schnell genug sein sollte, um nützlich zu sein. Insbesondere
    ist die Software nicht als Tutorial über JPEG gedacht. (Siehe den Abschnitt
    REFERENCES für einführendes Material.) Vielmehr soll
    ein zuverlässiger, portabler, industrietauglicher Code sein. Wir erheben nicht den Anspruch,
    dieses Ziel in jedem Aspekt der Software erreicht zu haben, aber wir streben es an.

    Wir begrüßen die Verwendung dieser Software als Bestandteil kommerzieller Produkte.
    Es werden keine Lizenzgebühren verlangt, aber wir bitten um eine Erwähnung in der Produktdokumentation
    , wie unter RECHTLICHE ANGELEGENHEITEN beschrieben.

    RECHTLICHE ANGELEGENHEITEN

    Im Klartext:

    1. Wir versprechen nicht, dass diese Software funktioniert. (Aber wenn Sie irgendwelche Fehler finden,
    lassen Sie es uns bitte wissen!)

    2. Sie können diese Software für alles verwenden, was Sie wollen. Sie müssen uns nicht bezahlen.

    3. Sie dürfen nicht vorgeben, dass Sie diese Software geschrieben haben. Wenn Sie sie in einem Programm
    verwenden, müssen Sie irgendwo in Ihrer Dokumentation angeben, dass
    Sie den IJG-Code verwendet haben.

    In Juristensprache:

    Die Autoren geben KEINE GARANTIE oder Zusicherung, weder ausdrücklich noch stillschweigend,
    in Bezug auf diese Software, ihre Qualität, Genauigkeit, Marktgängigkeit oder
    Eignung für einen bestimmten Zweck. Diese Software wird "so wie sie ist" zur Verfügung gestellt, und Sie,
    ihr Benutzer, übernehmen das gesamte Risiko in Bezug auf ihre Qualität und Genauigkeit.

    Diese Software ist urheberrechtlich geschützt (C) 1991-1998, Thomas G. Lane.
    Alle Rechte vorbehalten, außer den unten angegebenen.

    Hiermit wird die Erlaubnis erteilt, diese
    Software (oder Teile davon) für beliebige Zwecke zu verwenden, zu kopieren, zu verändern und zu vertreiben, ohne dass Gebühren anfallen, vorbehaltlich dieser
    Bedingungen:

    (1) Wenn ein Teil des Quellcodes dieser Software weitergegeben wird, muss diese
    README-Datei mit diesem Copyright- und Gewährleistungshinweis
    unverändert beigefügt werden; und alle Ergänzungen, Löschungen oder Änderungen an den Originaldateien
    müssen in der begleitenden Dokumentation deutlich angegeben werden.

    (2) Wird nur ausführbarer Code weitergegeben, so muss in der begleitenden Dokumentation
    darauf hingewiesen werden, dass "diese Software teilweise auf der Arbeit von
    the Independent JPEG Group" basiert.

    (3) Die Erlaubnis zur Nutzung dieser Software wird nur erteilt, wenn der Nutzer
    die volle Verantwortung für etwaige unerwünschte Folgen übernimmt; die Autoren übernehmen
    KEINE HAFTUNG für Schäden jeglicher Art.

    Diese Bedingungen gelten für jede vom IJG-Code abgeleitete oder darauf basierende Software,
    nicht nur für die unveränderte Bibliothek. Wenn Sie unsere Arbeit verwenden, sollten Sie
    uns anerkennen.

    Die Verwendung des Namens der IJG-Autoren oder des Firmennamens
    in der Werbung für diese Software oder von ihr abgeleitete Produkte ist NICHT gestattet.
    . Diese Software darf nur als "die Software der Independent JPEG Group
    " bezeichnet werden.

    Wir erlauben und fördern ausdrücklich die Verwendung dieser Software als Grundlage für
    kommerzielle Produkte, vorausgesetzt, dass alle Garantie- oder Haftungsansprüche
    vom Produktanbieter übernommen werden.

    ansi2knr.c ist mit Erlaubnis von L. Peter Deutsch,
    Alleininhaber des Urheberrechtsinhabers, Aladdin Enterprises aus Menlo Park, CA, in diese Distribution aufgenommen worden.
    ansi2knr.c unterliegt NICHT den oben genannten Urheberrechtsbestimmungen und Bedingungen, sondern
    den üblichen Distributionsbedingungen der Free Software Foundation; vor allem
    , dass Sie den Quellcode mitliefern müssen, wenn Sie ihn weiterverteilen. (Weitere Einzelheiten finden Sie in der Datei
    ansi2knr.c.) Da ansi2knr.c jedoch nicht als Teil
    eines aus dem IJG-Code erzeugten Programms benötigt wird, schränkt dies Sie nicht mehr ein als
    die vorangehenden Absätze.

    Das Unix-Konfigurationsskript "configure" wurde mit GNU Autoconf erstellt.
    Es unterliegt dem Copyright der Free Software Foundation, ist aber frei verteilbar.
    Dasselbe gilt für die unterstützenden Skripte (config.guess, config.sub,
    ltconfig, ltmain.sh). Ein weiteres Support-Skript, install-sh, unterliegt dem Copyright
    des M.I.T., ist aber ebenfalls frei verfügbar.

    Es scheint, dass die arithmetische Kodierungsoption der JPEG-Spezifikation durch
    Patente im Besitz von IBM, AT&T und Mitsubishi abgedeckt ist. Daher kann die arithmetische Kodierung nicht
    legal verwendet werden, ohne eine oder mehrere Lizenzen zu erwerben. Aus diesem Grund wurde
    die Unterstützung für die arithmetische Kodierung aus der freien JPEG-Software entfernt.
    (Da die arithmetische Kodierung nur einen marginalen Vorteil gegenüber dem nicht patentierten
    Huffman-Modus bietet, ist es unwahrscheinlich, dass sehr viele Implementierungen sie unterstützen werden.)
    Soweit uns bekannt ist, gibt es keine Patentbeschränkungen für den verbleibenden
    Code.

    Die IJG-Distribution enthielt früher Code zum Lesen und Schreiben von GIF-Dateien.
    Um Verwicklungen mit dem LZW-Patent von Unisys zu vermeiden, wurde die Unterstützung für das Lesen von GIF-Dateien
    vollständig entfernt und der GIF-Writer wurde vereinfacht, um
    "unkomprimierte GIFs" zu erzeugen. Diese Technik verwendet nicht den LZW-Algorithmus; die
    resultierenden GIF-Dateien sind größer als üblich, können aber von allen Standard
    GIF-Decodern gelesen werden.

    Wir müssen angeben, dass
    "Das Graphics Interchange Format(c) ist urheberrechtliches Eigentum von
    CompuServe Incorporated. GIF(sm) ist eine Dienstleistungsmarke von
    CompuServe Incorporated."

    Opus

    Copyright 2001-2011 Xiph.Org, Skype Limited, Octasic, Jean-Marc Valin, Timothy B. Terriberry, CSIRO, Gregory Maxwell, Mark Borgerding, Erik de Castro Lopo

    Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

    - Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.

    - Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation
    und/oder anderen mit der Distribution gelieferten Materialien wiedergeben.

    - Weder der Name der Internet Society, der IETF oder des IETF Trust noch die Namen bestimmter Mitwirkender dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um Produkte zu unterstützen oder zu fördern, die von
    dieser Software abgeleitet sind.

    DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND MITWIRKENDEN SO ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, WIE SIE IST, UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE
    STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN
    FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER
    DIENSTLEISTUNGEN; NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUST; ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, OB VERTRAGLICH, DURCH VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER
    UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

    Opus unterliegt den gebührenfreien Patentlizenzen, die unter www. opus.com aufgeführt sind:

    Xiph.Org-Stiftung:

    https://datatracker.ietf.org/ipr/1524/

    Microsoft Corporation:

    https://datatracker.ietf.org/ipr/1914/

    Broadcom Corporation:

    https://datatracker.ietf.org/ipr/1526/

    UsrSctp

    Copyright (c) 2015, Randall Stewart und Michael Tuexen Alle Rechte vorbehalten.

    Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

    Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.

    Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.

    Weder der Name von usrsctp noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.

    DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.